Der Berliner Mietendeckel war eines der ambitioniertesten wohnungspolitischen Projekte der letzten Jahre. Doch das Bundesverfassungsgericht kippte das Gesetz. Was bedeutet das für Mieter und Vermieter in der Hauptstadt? Und welche Regeln gelten heute?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Berliner Mietendeckel für nichtig. Die Richter urteilten, dass das Land Berlin mit dem Mietendeckel in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingegriffen habe. Das Mietpreisrecht sei abschließend durch den Bund geregelt, weshalb das Landesgesetz gegen das Grundgesetz verstoße. Bereits zuvor hatte das Gericht in einem Beschluss bekräftigt, dass die Begrenzung der Miethöhe einen gerechtfertigten Eingriff in die Eigentumsfreiheit darstelle, jedoch die Zuständigkeit des Bundes nicht überschreiten dürfe.
Der Mietendeckel wurde im Februar 2020 von der rot-rot-grünen Koalition beschlossen und sollte die Mieten in Berlin rückwirkend zum Juni 2019 einfrieren. Im November 2020 mussten Vermieter die Mieten auf ein staatlich vorgegebenes Maß absenken. Ziel war es, die explodierenden Mieten in der Hauptstadt zu bremsen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Für viele Mieter brachte der Mietendeckel spürbare Erleichterungen.
Nein. Der Mietendeckel darf nicht länger angewandt werden. Auch für Altverträge gilt er nicht mehr. Zuvor zu hohe Mieten müssen nicht mehr abgesenkt werden. Mieter, die während der Gültigkeit des Mietendeckels von einer Mietabsenkung profitierten, müssen nun damit rechnen, dass Vermieter die Miete wieder auf das ursprüngliche Niveau anheben.
Anders als der Mietendeckel ist die Mietpreisbremse bundesweit gültig und rechtlich nicht gekippt. Sie begrenzt bei Wiedervermietung die Miete auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Mietpreisbremse bleibt somit in Kraft. In Berlin gilt sie in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Mieter, die während des Mietendeckels von niedrigeren Mieten profitierten, sollten ihre Mietverträge prüfen. Eine Nachzahlung für die Zeit der Gültigkeit des Mietendeckels ist in der Regel nicht zu leisten. Allerdings können Vermieter die Miete auf das Niveau vor dem Mietendeckel anheben. Mieter haben weiterhin die Möglichkeit, überhöhte Mieten im Rahmen der Mietpreisbremse zu prüfen und gegebenenfalls zu rügen.
Das Urteil zum Mietendeckel ist nicht das Ende der wohnungspolitischen Debatte. Die Diskussion über bezahlbaren Wohnraum in Berlin bleibt hitzig. Während der Mietendeckel gescheitert ist, suchen Politik und Zivilgesellschaft nach neuen Wegen, um die Wohnungsnot zu bekämpfen. Die Mietpreisbremse bleibt das zentrale Instrument auf Bundesebene, während in Berlin über Enteignungen und Neubau diskutiert wird.
Fazit: Der Berliner Mietendeckel ist vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Für Mieter gilt nun wieder die Mietpreisbremse des Bundes. Wer unsicher ist, ob seine Miete rechtmäßig ist, sollte sich an den Mieterschutzbund oder eine Rechtsberatung wenden. Die wohnungspolitische Debatte in Berlin geht weiter – mit neuen Vorschlägen und alten Herausforderungen.